Stellungnahme

 

In den letzten Wochen haben sich wiederholt Glieder unserer Kirche, darunter auch Menschen im Verkündigungsdienst,  an den Christusdienst Thüringen e.V. gewandt und um eine Stellungnahme zur Freigabe gleichgeschlechtlicher Beziehungen im Pfarrhaus gebeten.  Nach Beschäftigung mit und Diskussionen um diese Frage möchten wir hiermit erklären:

Unsere Kirche versteht sich in der Tradition Martin Luthers. Sie verweist auf die Verantwortung des Einzelnen in Bindung an die Aussagen der Heiligen Schrift und das an Jesus Christus gebundene Gewissen (vgl. Dietrich Bonhoeffer: Ethik, DBW 6,279).

Die Ordination in den Verkündigungsdienst geschieht  in der Bereitschaft, „das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in den heiligen Schriften gegeben und in den Bekenntnissen unserer Kirche bezeugt ist“ und sich so zu verhalten, wie es dem „Auftrag entspricht, zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde“ (Artikel 17, 3 der Verfassung der EKM).
Wir erkennen an, dass in Fragen christlicher Ethik die Beschäftigung mit dem Alten und Neuen Testament und mit zeitgenössischen Betrachtungsweisen verschiedene, vor Christus verantwortbare Schlussfolgerungen ergeben kann. Das betrifft auch das umstrittene Erfahrungsfeld und die Bewertung der Homosexualität, die auszuleben  nicht nur im Alten, sondern auch im Neuen Testament als mit Gott unvereinbar angesehen wird. Die über diesem Streit in ihrer Einheit beeinträchtigte Ökumene zeigt, dass die Frage nach dem Ausleben der Homosexualität durch Christen nicht eindeutig zu beantworten ist und erheblich die Gewissen zu belasten vermag.
Darum ist nicht verwunderlich, dass viele unserer Gemeindeglieder und Verkündiger  nicht nachvollziehen können, wie  eine als Lebensgemeinschaft praktizierte(!) gleich-geschlechtliche Orientierung mit der Ordination und dem damit verbundenen besonderen Amt  vereinbar sein sollen. Mit der dahingehenden Richtlinie der Kirchenleitung wird nach unserem Eindruck in diesem Streit einseitig eine Wertung vorgenommen, die anders lautende Betrachtungsweisen in Erklärungsnot bringt.
Wir verweisen ebenso darauf, dass der Apostel Paulus Christen herausfordert, auf das Ausleben eigener Freiheiten zu verzichten, wenn darüber der Glaube anderer oder die Einheit der Gemeinde oder Kirche Schaden zu nehmen drohen (1. Kor 10, 23. 28. 32). Diese Gefahr sehen wir hier, bestätigt durch die Auseinandersetzungen in der Ökumene, gegeben.
Wir bitten die Landessynode und Kirchenleitung deswegen, diese Richtlinie zurückzuziehen oder zumindest öffentlich zu erklären, dass die Frage gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Pfarrhaus durch Landessynode oder Kirchenleitung nicht eindeutig beantwortet werden kann. So findet die Gewissensfreiheit der Mitarbeitenden im Verkündigungs- und Pfarrdienst, der Gemeindeglieder oder ganzer Gemeinden in der EKM die nötige Achtung, wenn  diese aus der Beschäftigung mit der Heiligen Schrift und den bisher vorliegenden zeitgenössischen Erkenntnissen zu anders lautenden oder gar ablehnenden Schlussfolgerungen kommen.

Der Leitungskreis des „Christusdienst Thüringen e.V.“ im Februar 2011